Allgemeine Geschäftsbedingungen der PENTEK-timing GmbH

1. Auftragserteilung

Die Durchführung von Arbeiten, die von einem Vertragspart-ner, im folgenden „Auftraggeber“ genannt, an die Firma PENTEK timing GmbH übertragen werden, erfolgt auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma PENTEK timing GmbH sie schriftlich bestätigt.

Darüber hinaus gehende Verträge (Dienstleistungsvereinba-rung, „Bestimmungen für Chipzeitmessungen der PENTEK timing GmbH“, Chipliefervertrag etc.) sind zulässig und eine Ergänzung zu diesen Geschäftsbedingungen. Diese werden zum Zeichen der gegenseitigen Willensübereinstimmung hinsichtlich des Auftragsumfanges, der Preise und der Termine von beiden Partnern firmenmäßig unterzeichnet. Diese Willensübereinkunft kann auch durch Bestätigung in anderer Form (z.B.: Auftragsbestätigung) erfolgen.

Die Angebote von PENTEK timing GmbH sind freibleibend. Technische Änderungen oder Änderungen an Leistungsdaten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit der Bestellung einer Leistung erklärt der Veranstalter verbindlich, die bestellte Leistung in Anspruch nehmen zu wollen. Wir sind berechtigt, dies in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich erfolgen. Die bloße Zugangs-bestätigung stellt keine Annahme dar.

Die Angestellten der Firma PENTEK timing GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Verträge hinausgehen.

Gegenstände eines Auftrages können u.a. sein:

a) Arbeiten und Dienstleistungen im Zuge der Zeitmessung und Ergebniserstellung bei Sportveranstaltungen
b) Vermietung von Geräten für Sportveranstaltungen
c) Arbeiten im Zuge der Software-Erstellung bzw. des Software-Einsatzes
d) Lieferung von Zubehör und Hilfsmitteln für Sportveranstaltungen (Transponder, Startnummern, Klettbänder etc.)
e) Erstellung und Betrieb von Registrierungs- und Zahlungssystemen
f) Durchführung von Online-Transaktionen wie Entgegen-nahme von Online-Anmeldungen und Durchführung des Online-Bezahlvorganges

2. Daten und Unterlagen des Auftraggebers

Alle vom Auftraggeber gelieferten Materialien wie Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Programme und andere Angaben zur Dienstleistung, müssen zeitgerecht und in einem für die Dienstleistung geeigneten Zustand übermittelt werden. Die Firma PENTEK timing GmbH ist nicht verpflichtet, übergebene Materialien auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit, Vollständigkeit etc.) zu prüfen und übernimmt keine Haftung für falsche oder verzögerte Auswertungen durch unvollständige oder unrichtige Anmeldedaten oder zu spät eingelangte oder nicht lesbare Datenübergabe.

Ergeben sich Mehrarbeiten für die Firma PENTEK timing GmbH, die auf fehlerhaftem Material, zu spät einlangende Daten oder aus anderen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, herrühren, so werden diese zu den jeweils gültigen Sätzen, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt verrechnet.

Das Risiko, für der Firma PENTEK timing GmbH überlassene Vorlagen, das sind insbesondere Originale, Skripte, Magnetaufzeichnungen, Disketten, CDs, USB-Sticks, aber auch deren Kopien, und ähnliches bleibt beim Auftraggeber. Es wird darauf hingewiesen, dass nur Kopien als Vorlagen beim Auftragnehmer abgegeben werden sollen. Die Firma PENTEK timing GmbH haftet nicht für abhanden gekommene Vorlagen.

3. Durchführung der Arbeiten

Die Firma PENTEK timing GmbH verarbeitet das Material des Auftraggebers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten nimmt die Firma PENTEK timing GmbH insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 19, 20 und 21 des Datenschutzgesetzes (Wahrung des Datengeheimnisses, Verschwiegenheitspflicht, Datensicherheitsmaßnahmen) Bedacht.

Bei Verzug des Auftraggebers verlängert sich die Lieferfrist der Firma PENTEK timing GmbH um mindestens den Zeitraum des Lieferverzuges. Wenn im Leistungsverzeichnis die Prüfung der vereinbarten Leistungen (Datenerfassung, Kontrolle, Abstimmung etc.) nicht vorgesehen ist, so gilt mit der Übernahme des ungeprüften Werkes durch den Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung als vollständig und auftragsgemäß erbracht.

Ändert der Auftraggeber nachträglich die Eingabedaten, den Arbeitsverlauf bzw. verlangt er zusätzliche, im Auftrag nicht enthaltene Arbeiten, so werden die jeweils gültigen Stundensätze der Firma PENTEK timing GmbH für allfällig notwendige Mehrleistungen berechnet.

Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie Aussperrung, Todesfall, Einbruch, Diebstahl, Unfall und sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Firma PENTEK timing GmbH liegen, entbinden die Firma PENTEK timing GmbH von der Lieferver-pflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

Sollte sich bei Erbringung einer Dienstleistung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist die Firma PENTEK timing GmbH verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Beide Vertrags-partner sind in diesem Fall berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit der Firma PENTEK timing GmbH aufgelaufenen Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Der Firma PENTEK timing GmbH überlassenes Material sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber gemäß § 19(5) DSG zurückgegeben, es sei denn, dass ein schriftlicher Auftrag seitens des Auftraggebers vorliegt, Material bzw. Ergebnisse an Dritte weiterzugeben.

4. Transport

Der körperliche Hin- und Rücktransport der Materialien des Auftraggebers und der Firma PENTEK timing GmbH erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Allfällige Änderungen der technischen Übertragungsbedingungen sowie Tarifänderungen der Post/Paketdienste gelten folglich als von vornherein vom Auftraggeber akzeptiert. Rücksen-dungen von Material (Transponder, Geräte, Chips etc.) haben auf schnellstem Wege (Paketdienst 24h-Service, Botendienst usw.) zu erfolgen.

5. Gewährleistung

Die Firma PENTEK timing GmbH leistet Gewähr für eine fach- und termingerechte Erfüllung der im Leistungsverzeichnis vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Vermögen.

Der Auftraggeber sowie weiterverarbeitende Parteien sind verpflichtet, die von der Firma PENTEK timing GmbH übermittelten Auswertungen, Ergebnisse und Daten unmittelbar nach der Übergabe auf Plausibilität und Richtigkeit zu überprüfen.

Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Übergabe der Auswertungen oder sonstigen Leistungen schriftlich mitzuteilen.

Die Firma PENTEK timing GmbH ist zur Nachbesserung verpflichtet, soweit die Mängel fristgerecht geltend gemacht worden sind und sie diese nachweislich zu vertreten hat. Die Nachbesserung erfolgt kostenlos im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten.

Eine Haftung der Firma PENTEK timing GmbH wird bei diesbezüglichen Versäumnissen für Folgeschäden durch falsch versendete Daten und Unterlagen, Druck und Vervielfältigung von falschen Ergebnissen und Urkunden, falsch verteilte Preise (Gelder, Pokale, Sachpreise) nicht übernommen.

Für Fehler und Ausfälle, die bei der Datenübertragung durch die Post oder einen Telekommunikationsanbieter entstehen, übernimmt die Firma PENTEK timing GmbH keine Gewährleistung. Dasselbe gilt für die Konsequenzen solcher Übertragungsfehler in der weiteren Verarbeitung.

Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der Firma PENTEK timing GmbH zum Beweis ihrer Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

Alle gelieferten Leistungen und Waren bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung im Eigentum der PENTEK timing GmbH.

Vom Veranstalter bestellte oder im Rahmen der Dienstleis-tungsvereinbarung inkludierten Anzeigeuhren und Display-boards werden ausschliesslich nur beigestellt und ausdrücklich nicht von PENTEK timing GmbH montiert oder aufgehängt. Die sachgerechte Anbringung (z.B. Aufhängung) und der zügige Abbau nach der Veranstaltung sind vom Veranstalter zu veranlassen. Dieser haftet auch für die Sicherheit an der Anbringungsstelle. Anzeigeuhren und Displayboard stehen grundsätzlich soweit nicht anders vereinbart, ausschliesslich am Veranstaltungstag zur Verfügung.

6. Weiterleitung der Nenngelder – Online Anmeldung

Soweit wir Leistungen im Zusammenhang mit der Online-Anmeldung durchführen, nehmen wir Anmeldungen von Teilnehmern der betreffenden Veranstaltung im Namen und in Vollmacht des Veranstalters entgegen. Wir treten nicht in Vertragsbeziehung zu den Teilnehmern. Dies gilt auch dann, wenn wir Leistungen im Zusammenhang mit der Anmeldung der Teilnehmer nicht übernehmen. In diesem Zusammenhang sind Rückbuchungen, Regressansprüche und Schadenersatzforderungen direkt mit dem Veranstalter abzuhandeln.

Wir stehen nicht für die Verpflichtung der Teilnehmer zur Zahlung der Startgelder sowie etwaiger Beträge an den Veranstalter ein.

Wir überweisen in regelmässigen Abständen die bei uns Einlangenden Startgelder auf das uns vom Veranstalter bekanntgegebene Konto. Die bei uns einlangenden Beträge werden nicht verzinst und sind nicht getrennt von unserem sonstigen Vermögen anzulegen. Wir können die vereinbarte Vergütung sowie etwaige Disagios, Rücklastschriftgebühren, Vergütungen und Provisionen in Abzug bringen.

Wir sind berechtigt, Forderungen aus diesem und anderen Vertragsverhältnissen mit bei uns eingehenden Startgeldern zu verrechnen.

7. Haftung

Die Firma PENTEK timing GmbH haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die Firma PENTEK timing GmbH ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Weitere Haftungsausschlüsse seitens PENTEK timing GmbH für fehlerhafte oder verzögerte Auswertungen sind:
• unvollständige oder unrichtige Anmeldedaten
• zu späte oder nicht lesbare Datenübergabe
• ungeeignete Standorte für Zeitmessstellen (z.B. metallische Untergründe und Einbauten, Funkstörungen, elektromagnetische Interferenzen, etc.)
• EMI Funkstörungen der Zeitmesssysteme • fehlende oder mangelhafte Absperrungen der Zeitmessstellen
• nicht ordnungsgemäße oder gestörte Stromversorgungen im Ziel, im Auswertungsbüro oder bei den Chipausgaben

Für auftretende Schäden an den Zeitmess-, Anzeige- und Auswertungsanlagen der Firma PENTEK timing GmbH, die infolge unzureichender Absicherungen und Absperrungen, mangelhafter Überwachung oder nicht ordnungsgemäßer Stromversorgungen entstehen, haftet der Veranstalter zur Gänze.

Es wird keine Haftung und Verantwortung für Verweise von den Internetportalen von PENTEK timing GmbH zu anderen Internetseiten (im folgenden Links) übernommen, insbesonde-re für die Richtigkeit, den Inhalt, die Vollständigkeit und die Aktualität. Sollten auf solchen Links rechtswidrige und verbotene Inhalte aufscheinen, so distanziert sich die PENTEK timing GmbH ausdrücklich von diesen Inhalten und veranlasst umgehend nach Kenntnisnahme dieser Inhalte, die entsprechenden Verweise (Links).

Der Download von auf den Portalen der PENTEK timing GmbH angebotenen Inhalten erfolgt auf eigene Gefahr. PENTEK timing GmbH haftet nicht für Schäden, die aus solch einem Download resultieren.

PENTEK timing GmbH haftet nicht für eine vorübergehende oder dauerhafte Nichterreichbarkeit oder Störung seiner Internetportale, insbesondere des Ergebnisportales, des Anmeldesystems und der darin eingebundenen Zahlungs-schnittstellen.

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Veranstal-ters, welche dennoch keinen der obigen Ausschliessungs-gründen unterliegt, werden, gleich aus welchem Rechtsgrund auf die Höhe der Nettodienstleistungsvergütung aus dem betreffenden Gesamtverhältnis beschränkt.

Nutzer (Veranstalter, Athleten, etc) haben die Möglichkeit, eigene Inhalte (z.B. Profilfotos, Pressebereichtet, Eventfotos, Videos, etc…) auf die Internetportale der PENTEK timing GmbH hochzuladen. Der Nutzer ist nur dann berechtigt, davon Gebrauch zu machen, wenn er über alle Rechte hinsichtlich der von ihm zur Veröffentlichung auf der Plattform bereitgestellten Inhalte verfügt. Der Nutzer hält PENTEK timing GmbH gegenüber jeglichen Forderungen von Dritten, die behaupten durch das Einstellen von Inhalten in ihren Rechten verletzt zu sein, schad- und klaglos. Der Nutzer verpflichtet sich folgende Inhalte nicht einzustellen: die ausschliesslich der Werbung dienen, die bwusst unwahr, verleumderisch, sittlich anstössig oder pornografisch sind oder einen Strafbestand erfüllen, die Rechte, insbesondere Patent-, Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen.

8. Vertragsdauer

Sollte der Auftraggeber den Vertrag auflösen oder sollte die Firma PENTEK timing GmbH den Vertrag wegen Nichteinhal-tung einzelner Vertragspunkte (AGB/ Dienstleistungsvereinba-rung / Chipliefervertrag / Bestimmungen für Chipzeitmessungen) durch den Auftraggeber oder aus sonstigen wichtigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, auflösen, gilt der Vertrag als beendet. Angefallene Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für jede Veranstaltung wird eine eigene Dienstleitungsvereinbarung bzw. ein Chipliefervertrag abgeschlossen. Weiters gelten die „Bestimmungen für Chipzeitmessungen der PENTEK timing GmbH“.

Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig.

Kann die Firma PENTEK timing GmbH die von ihr übernommenen Arbeiten zu den vereinbarten Terminen bzw. im vereinbarten Leistungsumfang trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht durchführen, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag fristlos zurückzutreten.

9. Entgelt

Das Entgelt beruht auf den im Vertrag (Dienstleistungsvereinbarung, Chipliefervertrag) oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preisen. Die Firma PENTEK timing GmbH ist berechtigt, in folgenden Fällen das Entgelt zu ändern:

Die Firma PENTEK timing GmbH ist berechtigt, in folgenden Fällen das Entgelt zu ändern:
a. Bei Änderung des durch das Statistische Zentralamt in Wien veröffentlichten Leistungskostenindexes, wobei als Wertmesser jene Indexzahl gilt, die in dem Monat des Vertragsabschlusses veröffentlicht wird. Indexänderungen kommen erst dann zum Tragen, wenn sie mindestens 5% betragen.
b. Sonstige Preisänderungen sind so fristgerecht bekannt zu geben, dass der Auftraggeber die Möglichkeit hat, im Rahmen der vertraglichen Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten.
c. Wird die Leistung oder das Entgelt der Firma PENTEK timing GmbH mit einer Steuer oder Gebühr belastet, die erst nach Auftragsbestätigung durch Gesetz oder Verordnung eingeführt wird, kann die Firma PENTEK timing GmbH dies dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

Wenn der Veranstalter einen Auftrag aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, storniert, hat PENTEK timing GmbH das Recht, 100% des vereinbarten Entgeltes in Rechnung zu stellen.

Alle Preise verstehen sich ab Werk.

10. Zahlung

Die von der Firma PENTEK timing GmbH gelegten Rechnungen sind 10 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig.

Bei Zahlungsverzug werden neben Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß auch sämtliche mit der ordnungsgemäßen und zweckentsprechenden Einmahnung der verrechneten Leistungen einhergehenden Aufwendungen, das sind Mahngebühren, Kosten der Bearbeitung von Mahnschreiben, Postgebühren, Sperr- und Entsperrgebühr, sowie allenfalls notwendige Kosten eines Inkassoinstitutes in gesetzlicher Höhe eingehoben.

Der Auftraggeber akzeptiert, dass die Firma PENTEK timing GmbH sämtliche Lieferungen und Leistungen aussetzen oder verweigern darf, selbst wenn diese vertraglich vereinbart wurden, falls der Auftraggeber von der Firma PENTEK timing GmbH erbrachte Lieferungen und Leistungen noch nicht vollständig bezahlt hat oder vereinbarte Anzahlungen nicht rechtzeitig bei der Firma PENTEK timing GmbH eintreffen. Dies gilt auch, falls diese noch offenen Forderungen aus einem anderen, früheren Geschäft mit dem Auftraggeber stammen und nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleis-tungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

Wenn vom Auftraggeber das Zahlungssystem „PENTEK-payment“ verwendet wird, stimmt dieser zu, dass bis zum Zahlungszielzeitpunkt der Rechnungsbetrag auf dem „PENTEK-payment“-Konto verbleibt und berechtigt PENTEK timing GmbH im Falle eines Zahlungsverzuges den offenen Betrag von diesem Konto abzurufen.

11. Urheberrecht und Nutzung

Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Pro-gramme, Dokumentation etc.) stehen der Firma PENTEK timing GmbH bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ausschließliche zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheber-rechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte der Firma PENTEK timing GmbH ziehen Schadenersatzansprü-che nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungs-zwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverän-dert mitübertragen werden.

12. Datenschutz, Geheimhaltung

Die Firma PENTEK timing GmbH verpflichtet seine Mitarbeiter die Bestimmungen gemäß § 15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

12. Gerichtsstand

Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich das nach dem Sitz der Firma PENTEK timing GmbH zuständige Gericht als vereinbart. Der Firma PENTEK timing GmbH ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen Gericht zu belangen.

Es gilt österreichisches Recht.

14. Schlussbestimmungen

Die von allen Geschäftspartnern unterzeichnete Dienstleis-tungsvereinbarung, die „Bestimmungen für Chipzeitmessungen der PENTEK timing GmbH“, der Chipliefervertrag, sowie die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PENTEK timing GmbH“ enthalten sämtliche Vereinbarungen. Nebenabreden, spätere Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma PENTEK timing GmbH.

Copyright Bestimmungen der PENTEK-timing GmbH

Alle auf www.pentek-timing.at und allen weiteren der PENTEK-timing Gmbh zugehörigen Domains veröffentlichten Texte, Bilder und Grafiken wurden von PENTEK timing GmbH erstellt und unterliegen dem Urheberrecht (Copyright). Kein Teil dieser Homepage darf ohne ausdrückliche Genehmigung von PENTEK timing GmbH in irgendeiner Weise übernommen, verändert oder weiterveröffentlicht werden.

Jedem Nutzer ist es bis auf Widerruf grundsätzlich gestattet, (Hyper-)-Links von durch ihn betriebene (auch gewerbliche) Websites zum Portal www.pentek-timing.at zu setzen, sofern er den Betreiber vorher davon in Kenntnis setzt und der Link selbst als ein neues und unverändertes Fenster diese Website darstellt. Jede Art der Verbindung des Portales www.pentek-timing.at mit verbotenen Inhalten ist jedoch ausdrücklich untersagt.

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Für alle Streitigkeiten zur Frage der Nutzung dieser Website wird die Anwendung des für Österreich geltenden Rechtes vereinbart. Gerichtsstand ist Wien.

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